Bruttolistenpreis

Bruttolistenpreises: 


Steuerliche Relevanz (Firmenwagenbesteuerung):
Der BLP bildet die Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils, wenn ein Dienst- oder Firmenfahrzeug auch privat genutzt wird (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, sogenannte 1-%-Regelung). Maßgeblich ist dabei der vom Hersteller empfohlene Neupreis (inkl. Umsatzsteuer und Sonderausstattung)zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der tatsächliche Kaufpreis.


Für die Erstellung des Dokuments über den Bruttolistenpreis (BLP) sowie den damit verbundenen organisatorischen Aufwand wird eine Pauschale in Höhe von 15,00 € berechnet.

 
 
 
 
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