Oldtimer-Bewertung: Zwischen Leidenschaft und Marktwert

Ein Oldtimer ist mehr als nur ein Fahrzeug – er ist ein Stück Geschichte auf Rädern. Für viele Besitzer bedeutet er Emotion, Erinnerung und Handwerkskunst. Dennoch sollte der ideelle Wert stets durch eine sachverständige Marktwertbewertung abgesichert werden.
Gerade im Schadensfall oder bei der Versicherungseinstufung ist ein professionelles Gutachten oder Kurzgutachten unerlässlich, um den tatsächlichen Wert nachweisen zu können.


Was gilt rechtlich als Oldtimer?

Gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt ein Fahrzeug als Oldtimer, wenn es

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • sich in einem guten, originalgetreuen Erhaltungszustand befindet und
  • der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.

Nur dann ist eine Zulassung mit H-Kennzeichen möglich. Dieses Kennzeichen steht nicht nur für ein bestimmtes Fahrzeugalter, sondern auch für die Bewahrung des historischen Zustands.


Wertbestimmung: Wie entsteht der Marktwert?

Die Ermittlung des Oldtimerwerts basiert auf mehreren wertbildenden Faktoren:

  • Erhaltungszustand (nach Classic-Data- oder FIVA-Richtlinien)
  • Originalität der Bauteile
  • Qualität einer Restaurierung
  • Historie und Nachweise (z. B. alte Fahrzeugbriefe, Rechnungen, Wartungsbelege)
  • Markttrend, Modellseltenheit und regionale Nachfrage

Ein aktuelles Gutachten berücksichtigt diese Kriterien ebenso wie regionale Marktpreise und vergleichbare Verkaufsangebote.


Zustandsnoten – die Bewertungsgrundlage

Die Bewertung erfolgt in fünf typischen Zustandsstufen:

NoteBeschreibungBedeutung

1

Neuwertig, perfekt restauriert oder original erhalten

Sammlerqualität

2

Sehr guter Zustand, minimale Gebrauchsspuren

Hochwertig gepflegt

3

Gebrauchter, ordentlicher Zustand, technisch funktionsfähig

Alltagsklassiker

4

Restaurierungsbedürftig, aber fahrbereit

Basisfahrzeug

5

Nicht fahrbereit, stark beschädigt

Restaurationsobjekt

Der Marktwert kann je nach Zustand stark schwanken – von wenigen tausend Euro bis zu hohen fünfstelligen Beträgen bei Sammlerqualität.


Kurzgutachten für die Versicherung – dringend empfohlen

Für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder Youngtimer-Status verlangen Versicherungen in der Regel einen aktuellen Wertnachweis.
Hierfür reicht häufig ein Kurzgutachten – es dokumentiert den Marktwert und den Erhaltungszustand des Fahrzeugs in komprimierter Form.

Ein Kurzgutachten enthält in der Regel:

  • Identifikationsdaten (Fahrgestellnummer, Typ, Erstzulassung)
  • Zustandsbeschreibung der Hauptbaugruppen
  • Fotodokumentation
  • Marktwert (ggf. Wiederherstellungswert)
  • Datum und Stempel des Sachverständigen

⚠️ Wichtig: Ohne ein aktuelles Kurzgutachten besteht im Schadensfall das Risiko, dass die Versicherung nur den Zeitwert ersetzt – dieser liegt meist deutlich unter dem realen Marktwert eines Oldtimers.

Viele Versicherer erkennen nur Gutachten an, die nicht älter als zwei Jahre sind und von einem anerkannten Kfz-Sachverständigen erstellt wurden.
Ein solches Dokument schützt den Besitzer bei Diebstahl, Brand, Unfallschaden oder Teilschäden vor finanziellen Verlusten.


Restauriert oder original – was ist mehr wert?

Nicht jede Restaurierung steigert automatisch den Marktwert.
Überrestaurierte Fahrzeuge verlieren oft an Authentizität.
Original erhaltene, unverbastelte Fahrzeuge erzielen bei Sammlern häufig höhere Preise, da sie den historischen Zustand authentisch bewahren.


Fazit

Eine fundierte Oldtimer-Bewertung ist weit mehr als eine Preisermittlung – sie ist ein wertsicherndes Dokument für Eigentümer, Versicherer und Sammler.
Ob als Kurzgutachten zur Versicherungseinstufung oder als Vollgutachten zur Marktwertanalyse:
Ein fachgerecht erstelltes Gutachten durch das Sachverständigenbüro Rehfeldt dokumentiert Zustand, Originalität und Marktwert rechtssicher und nachvollziehbar.

So bleibt der Klassiker nicht nur ein emotionaler Schatz, sondern auch ein finanziell abgesicherter Wertgegenstand.


Quellen

  • § 2 Nr. 22 FZV – Definition Oldtimer
  • FIVA & Classic Data Richtlinien
  • ADAC Oldtimer-Ratgeber 2025
  • BMDV: Hinweise zur H-Zulassung
  • Versichereranforderungen (u. a. OCC, Allianz, ADAC Classic)