Viele Schlagzeilen klingen alarmierend – tatsächlich geht es beim „Führerschein-Verlust“ in der Regel um die ungültig gewordene Dokumentkarte (grau/rosa Papier oder alte Scheckkarte), nicht um den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis. Hintergrund ist der EU-weit verpflichtende Umtausch alter Führerscheine in fälschungssichere Karten bis spätestens 19. Januar 2033. In Deutschland gilt dafür ein Stufenplan. Wer seine Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld – die Fahrerlaubnis als solche erlischt dadurch nicht. (EUR-Lex)

Wer ist jetzt konkret betroffen? (Stand: 20.10.2025)

  • Papierführerscheine (grau/rosa), Geburtsjahr 1971 oder später: Frist war der 19.01.2025. Wer noch mit Papier fährt, führt ein ungültiges Dokument und riskiert ein Verwarnungsgeld bei der Kontrolle. Umgehend umtauschen. (TÜV NORD)
  • Scheckkartenführerscheine, ausgestellt 1999–2001: Nächste Frist 19.01.2026. Wer eine Karte aus diesen Jahren hat (Ausstellungsjahr steht auf der Karte), sollte den Umtausch jetzt einplanen. (Bundesregierung)

Wichtig: Der Umtauschplan dient der Entzerrung. Alle vor 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden. (Bundesministerium für Verkehr)

Was passiert, wenn die Frist verpasst wurde?

  • Keine Straftat, keine automatische Fahrerlaubnis-Aberkennung. Es droht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 € wegen ungültigen/abgelaufenen Führerscheindokuments. Wiederholungen oder Auslandsfahrten/Mietwagen können zusätzlich Probleme bereiten. (ADAC Presse)

Die nächsten Stichtage im Überblick

  • 1999–2001 ausgestellt → Umtausch bis 19.01.2026
  • 2002–2004 → bis 19.01.2027
  • 2005–2007 → bis 19.01.2028
  • 2008 → bis 19.01.2029
  • 2009 → bis 19.01.2030
  • 2010 → bis 19.01.2031
  • 2011 → bis 19.01.2032
  • 2012–18.01.2013 → bis 19.01.2033. (Bundesregierung)

(Für Papierführerscheine bis 31.12.1998 gilt die bereits abgelaufene Staffel nach Geburtsjahr; Ausnahme: vor 1953 Geborene – Frist erst 19.01.2033.) (Rhein-Neckar-Kreis)

Warum das Ganze?

Ziel ist ein einheitlicher, fälschungssicherer EU-Führerschein und eine bessere Erfassung in behördlichen Registersätzen. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. (EUR-Lex)

Das bleibt gleich – und das ändert sich

  • Unverändert: Ihre Fahrerlaubnisklassen werden beim Umtausch grundsätzlich übertragen; keine erneute Prüfung erforderlich (Ausnahme separate Regelungen für Lkw/Bus-Klassen mit ärztlichen Nachweisen). (ADAC)
  • Neu: Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren (reines Dokumenten-Ablaufdatum, keine „Probezeit“). (ADAC)

So tauschen Sie richtig – Checkliste

  1. Unterlagen: Alter Führerschein, Personalausweis/Reisepass, biometrisches Passfoto. Bei Wohnortwechsel vor Ort: ggf. Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle anfordern. (BILD)
  2. Termin bei der Führerscheinstelle (Landkreis/Stadt) reservieren – Wartezeiten einkalkulieren. (Bundesministerium für Verkehr)
  3. Kosten: typischerweise rund 25–30 € zzgl. Foto. (Kommunal unterschiedlich.) (DIE WELT)

Fazit für 2025

  • Achtung Jahrgänge ≥ 1971: Wer noch Papier besitzt, ist überfällig (Frist 19.01.2025) – sofort umtauschen.
  • Karten aus 1999–2001: Frist 19.01.2026 – jetzt handeln, um Engpässe zu vermeiden.
  • Verpassen heißt kein Entzug der Fahrerlaubnis, aber unnötige 10 € Verwarnung und mögliche Auslands-/Mietwagenprobleme. (Bundesregierung)


Quellen

ADAC: Fristen & Hintergründe (laufend aktualisiert). (ADAC)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (FAQ). (Bundesministerium für Verkehr)
Die Bundesregierung (Zeitplan nach Ausstellungsjahr). (Bundesregierung)
TÜV NORD (Fristenüberblick inkl. Jahrgang 1971+). (TÜV NORD)
Verbraucherzentrale (Folgen bei Fristversäumnis). (Verbraucherzentrale.de)
ADAC-Presse (Verwarnungsgeld 10 €). (ADAC Presse)
EU-Richtlinie 2006/126/EG (Rechtsgrundlage). (EUR-Lex)